Verbotene Pflanze

Verbotene invasive Pflanzen, die in Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) aufgeführt sind, sind Arten, deren Einführung, Handel, Anpflanzung und Verbreitung in der Schweiz streng verboten sind. Diese Pflanzen stellen eine erhebliche Gefahr für die Biodiversität, die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft dar. Ihr invasives Verhalten bedeutet, dass sie sich aggressiv ausbreiten und einheimische Arten verdrängen können, wodurch ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht geraten.

Bild der Neophyten Crasula helmsii

Crassula helmsii (Nadelkraut)

Crassula helmsii, auch bekannt als Nadelkraut, ist eine invasive Wasserpflanze, die aus Australien und Neuseeland stammt. Sie kann dichte Teppiche in stehenden und langsam fließenden Gewässern bilden, die andere Wasserpflanzen verdrängen und die Biodiversität beeinträchtigen.

Bild der Neophyten Elodea nuttallii

Elodea nuttallii (Nutalls Wasserpest)

Elodea nuttallii, bekannt als Nuttalls Wasserpest, ist eine Wasserpflanze, die in stehenden und langsam fließenden Gewässern vorkommt. Sie ist invasiv und kann dichte Unterwasserbestände bilden, die die Lichtverhältnisse und Sauerstoffproduktion negativ beeinflussen.

Bild der Neophyten Heracleum mantegazzianum

Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau)

Heracleum mantegazzianum, bekannt als Riesen-Bärenklau, ist eine mehrjährige Pflanze aus dem Kaukasus. Sie enthält Phototoxine, die bei Hautkontakt in Kombination mit Sonnenlicht schwere Verbrennungen verursachen können. Die Pflanze bildet dichte Bestände und verdrängt einheimische Vegetation.

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